Fahrvorschriften :
Die Bestimmungen der Rahmen-Ausschreibung, der Veranstalter-Ausschreibung und die Durchführungsbestimmungen des Veranstalters sind unter allen Umständen einzuhalten. Es ist die Pflicht aller Teilnehmer, Rücksicht auf das Ruhe- und Erholungsbedürfnis der Bevölkerung zu nehmen, dies gilt insbesondere innerhalb geschlossenen Ortschaften. Jede überflüssige Lärmentwicklung ist zu vermeiden. Der Umweltschutz ist Bestandteil einer Motorsportveranstaltung. Die Teilnehmer sind zur Einhaltung verpflichtet. Das Befahren von Geländeabschnitten bzw. Straßen und Wegen außerhalb der Strecke ist verboten. Das Betanken und Reinigen von Fahrzeugen darf nur in dem vom Veranstalter benannten Bereich erfolgen. Die Standflächen im Fahrerlager und im Parc ferme sind mit Beendigung der Veranstaltung sauber zu verlassen. Zuwiderhandlungen ziehen eine Strafe von mindestens 30 € und die Beteiligung an den Entstehenden Kosten nach dem Verursacher-Prinzip nach sich. Mit Abgabe der Nennung erklären sich die Teilnehmer mit den Regeln einverstanden und dass Verstöße durch den Veranstalter geahndet werden. Gemäß der Auflagen der Erlaubnisbehörden muss der Veranstalter für die Durchsetzung dieser mit Mitteln der Ausschreibung sorgen. Jeder Fahrer hat die Pflicht, bei Unfällen, wo Menschen in Gefahr sind, "Erste Hilfe" zu leisten. Für eine glaubhafte Bestätigung (Zeitangabe) bei Hilfeleistungen hat der Fahrer selbst zu sorgen. Der Fahrtleiter entscheidet, ob und in welcher Höhe Zeitverlust anerkannt wird.
Der/die Unterzeichner bestätigen mit seiner/ihrer Unterschrift vom Inhalt der Rahmen-, Meisterschafts-, Veranstalter-Ausschreibung und der Rechtsordnung einschließlich der Versicherung und der Haftung / des Haftungsverzichts Kenntnis zu haben und dies ausdrücklich anzuerkennen.
Er/sie bestätigen, dass die auf diesem Nennformular eingetragenen Angaben im vollen Umfang zutreffend sind.